Wie schon in der letzten Ausgabe versprochen, bekommt ihr dieses mal einen netten kleinen Überblick, über die Briefauswahl der Bullerei, wenn sie Geld für Verwaltungsstrafen wollen.
Einige Wochen nach der Aktion/Demo/ oder was auch immer, kommt ein Briefchen ins Haus geflattert, welche eine Strafverfügung ist. Dieser heißt auch RSB-Brief und kommt mit weissem Kuvert: Hier darf die/der Briefträger_in den Brief jedem/r erwachsenen Mitbewohner_in bzw. der Arbeitgeber_in oder einer Arbeitnehmer_in oder der Empfänger_in aushändigen. Ist niemand zu Hause, hinterlässt der/die Briefträger_in im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige. Auf der muss stehen, wo, ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Gegen diesen Brief schreibst du dann innerhalb der nächsten 14 Tage (ab Zustelldatum am Kuvert) einen Einspruch. Und dieser Einspruch sieht ungefähr so aus: EINGESCHRIEBENER Brief an Adresse aus der Strafverfügung, Betreff: Geschäftszahl (steht auch in der Strafverfügung), und dann noch irgendsoein Satz wie zum Beispiel:
„Ich erhebe vollinhaltlichen Einspruch gegen die im Betreff angeführte Strafverfügung und verlange vollständige Akteneinsicht.“
Unterschreiben, abschicken und fertig. Du kannst aber nicht nur „vollinhaltlichen“ Einspruch erheben, sondern auch zum Beispiel gegen die Höhe der Strafe, was bei Arbeitslosen, Schüler_innen, Student_innen, Lehrlinge, wegen der geringen Kohle, die sie nun mal haben, oft durchkommt. Ich empfehle allerdings, die „vollinhaltliche“ Variante.
Der Einspruch ist geschrieben und abgeschickt. Jetzt ist wieder warten angesagt und nach ein paar Wochen kommt wieder das Brieftäubchen. In dem Brief steht dann, dass du dich schriftlich oder mündlich rechtfertigen sollst. Wenn du Glück hast schicken sie dir auch den Akt mit, oder geben dir eine Datum/Zeit an, in der du Akteneinsicht nehmen kannst. Wenn du zur Bullerei gehst, dann denk unbedingt an die AUSSAGEVERWEIGERUNG. Du kannst dir denn Akt dort kopieren (30 Cent pro Kopie) und danach gehst du auch wieder ohne eine Aussage gemacht zu haben. Dann schreibst du eine Rechtfertigung/Begründung. Du kannst auch deine Rechtshilfe kontaktieren, die dir da auf die Sprünge helfen kann. Das schickst du dann wiiiiiiiiieder zurück und schon kommt nach ein paar Wochen das näxte Briefchen – die Straferkenntnis: Wo das Ergebnis deiner Rechtfertigung zu sehen ist, entweder die Strafe bleibt wie sie auch vor deinem Einspruch war, die Strafe wurde reduziert, oder du bekamst Recht (unwahrscheinlich, aber gratuliere). Und da du vermutlich nicht Recht bekommst, kommen auch noch 10% bei den Kosten wegen Bearbeitungskosten dazu und das kotzt dich so an, dass du schließlich Berufung einlegst.
Bei der Berufung musst du die Form beachten:
Adresskopf, Absender, Betreff mit der Akten- und Geschäftszahl, usw. Du musst schreiben, warum du nicht oder weniger zahlen willst. Dabei musst du genau sagen, was du willst. Z.B.: Aufhebung der Strafe, Einstellung des Verfahrens, du kannst die Höhe der Strafe als unangemessen anfechten, du kannst Anträge stellen („Ich beantrage eine öffentliche mündliche Verhandlung.“). Ja und dann kommt der letzte Brief und zwar mit Termin von deiner UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) – Verhandlung. Wenn du Zeug_innen mitnehmen möchtest, oder Beweise hast, dann musst du das vorher bekannt geben, und du musst auch rechtzeitig Bescheid geben, wenn du zu diesem Termin verhindert bist. Dann gehst du dort hin und sitzt vor dem/der Richter_in und machst du da eine Aussage oder auch nicht. Oft sind auch Bullen eingeladen, die anscheinend irgendwas mit dem Fall zu tun haben, im Idealfall allerdings sind es die Bullen, die dich erwischt/aufgeschrieben haben. Ob und wie du die Aussage machst solltest du dir aber sehr gut überlegen, denn auch diese Situation ist beschissen, immerhin wird über dich geurteilt. Auch hier empfehle ich die Rechtshilfe zu kontaktieren und mit dieser abzusprechen, was genau du aussagst, oder eben nicht. Das Urteil wird meist schriftlich zugestellt (das war dann aber auch wirklich der letzte Brief).
Wie du siehst geht bei der Bullerei alles Zack Zack. Einspruch erheben ist eigentlich immer sinnvoll, da zumindest die Strafe reduziert werden kann, oder du gar nix zu zahlen hast. Außerdem kann es dir ein wenig Zeit verschaffen die Kohle aufzustellen.
Keep on Einspruching,
eure Rechtshilfetermitia
Kontaktdaten Rechtshilfe Salzburg: rechtshilfesalzburg@riseup.net
nützlich:
Pingback: Know your Rights: Maikäfer2 an Rechtshilfe, bitte kommen! | Termit